Schulwahl Hessen - Rechtsschutz:
Rechtsschutz bei Verweigerung des Zugangs zu einer Privatschule in Hessen:
Bei Kapazitätsengpässen sind vor allem die jeweiligen Vertragsgrundlagen und Auswahlverfahren der Privatschulen zum Zwecke des Rechtsschutzes heranzuziehen.
Die Möglichkeit, sich hier ggf. einzuklagen, besteht auch hier, wenngleich dem Zivilrecht ein Kontrahierungszwang grundsätzlich fremd ist und die Grundrechte nur mittelbar gelten.
Für weitergehende Fragen, eine Erstberatung anhand Ihres konkreten Falls sowie einer deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Rechtsschutz bei Verweigerung des Zugangs zu einer bestimmten weiterführenden Schule in Hessen:
Soweit es um die Aufnahmekapazitäten geht, wird man analog der Rechtsprechung zum Hochschulzulassungsrecht die jeweiligen Schulen verpflichten müssen, Schüler bis zur Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit aufzunehmen (so auch Niehues/Rux aao. R 629).
Aber auch das Auswahlverfahren als solches unterliegt regelmäßig rechtlichen Angriffspunkten.
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Rechtsschutzbei Verweigerung des Zugangs zu einer bestimmten öffentlichen Grundschulen in Hessen:
Neuerdings wird die Zulässigkeit der Sprengelpflicht immer stärker in Frage gestellt, seit den Schulen immer mehr die Möglichkeit eingeräumt wird, ein eigenes Profil zu entwickeln. Wenn den Interessen der beteiligten Schulen und Schulträger auch auf andere Weise Rechnung getragen werden kann und sich die Profile der Schulen tatsächlich so weit unterscheiden, daß sie nicht vergleichbar sind, dann wird in der Regelung im Einzelfall ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff gesehen (vgl. bspw. Niehues/Rux Schul- und Prüfungsrecht Bd. 1 R 611 mwN).
- Man kann also durchaus die Zulässigkeit der Bildung von Schulbezirken in Frage stellen, was allerdings in den meisten Fällen den Instanzenzug durch die Behörden oder die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erfordern wird.
Ungeachtet dessen können sich die Schulen selbstverständlich nicht jeglichen Argumenten ohne weiteres verweigern. Argumente für einen Dispens können sein:
- Insbesondere ein kürzerer und gefahrloserer Schulweg.
- Schwieriger wird dies schon, wenn man nur auf die günstigeren Ausbildungsmöglichkeiten abstellt.
Daneben gibt es allerdings noch weitere Gründe, die insbesondere im Rahmen einer "Gesamtlösung" von Problemen mit der bisherigen Schule eine Rolle spielen können.
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