Befangenheit des Lehrers:

Wie im allgemeinen Prüfungsrecht, so muß auch im Schulverhältnis der Lehrer gewisse persönliche Eigenschaften gegenüber den Schülern an den Tag legen, die nicht Zweifel daran aufkommen lassen, daß der einzelne Schüler ungerecht behandelt wird:

  • Insbesondere wenn sich Lehrer bei der Ermittlung von Leistungen oder deren Bewertung zu unsachlichen Äußerungen hinreißen lassen (aber auch aus anderen Gründen) wird man möglicherweise Anhaltspunkte dafür gewinnen, daß der Lehrer die Tatsachenermittlung nicht korrekt durchgeführt hat bzw. gar befangen ist.

Für das Alltagsverhältnis wird man hieraus darüber hinaus auch Unterlassungsansprüche herleiten können bzw. dies dem Schulleiter melden.

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