Rechtsschutz:

Der Rechtsschutz orientiert sich in diesem Bereich von der einzelnen Klausur bis zum Jahreszeugnis. 

Je nachdem differieren auch die rechtlichen Möglichkeiten von der schulinternen bzw. verwaltungsinternen Kontrolle bis zum gerichtlichen Rechtsschutz.

Der gerichtliche Rechtsschutz wird dabei regelmäßig erst relevant im Zusammenhang mit Versetzungen. Für die einzelne Benotung wird es zunächst beim schul-internen Rechtszug bleiben.

Für nähere Fragen, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.