Umfangreiche Beratungen und Vertretungen:

a. Umfangreichere Beratungen:

Soweit meine Beratungstätigkeit über eine Erstberatung hinausgeht, biete ich Ihnen wahlweise Zeitvergütungen oder Pauschalen an.

Sprechen Sie mich hierauf an.

b. außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen:

aa. Grundsatz – gesetzliche Vergütung:

Bei außerprozessualen und gerichtlichen Vertretungen orientiere ich mich grundsätzlich am gesetzlichen Gebührenrahmen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Selbstverständlich kann ich Ihnen auf Wunsch jederzeit einen ungefähren Rahmen bestimmen, innerhalb dessen sich die späteren Kosten belaufen werden.

bb. Ausnahme – Vereinbarung einer Zeitvergütung:

Wie jedes andere Unternehmen auch, bin auch ich darauf angewiesen, meine interne Kalkulation nicht aus den Augen zu verlieren.

Da die Streitwerte und damit auch die Vergütungen im Schulrecht vergleichsweise eher im unteren Bereich üblicher anwaltlicher Tätigkeiten angesiedelt sind, kann es folglich sein, daß ich Sie im Einzelfall (insbesondere bei voraussehbarem sehr großem zeitlichem Aufwand und geringer gesetzlicher Vergütung) auf die Vereinbarung einer Zeitvergütung anspreche.

Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung (d.h. wenn ich Sie nicht darauf anspreche) rechne ich aber immer nur nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen für Rechtsanwälte ab. Es gibt also keine Überraschungen!

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