Vorzeitige Einschulung in Hessen:
Wer der Meinung ist, daß sein Kind schon früher schultauglich ist oder zur Schule gehen sollte, für den gibt es noch individuelle Ausnahmeregelungen für den vorzeitigen Zugang zur Schule. Die einzelnen Regelungen werden dabei in den verschiedenen Bundesländern uneinheitlich geregelt:
- In einigen Bundesländern (so beispielsweise in Rheinland-Pfalz) sind die Regelungen für den vorzeitigen Zugang zur Schule für alle Kinder dem Grunde nach gleich.
- In anderen Bundesländern (wie beispielsweise Baden-Württemberg) wird hingegen zwischen den sogenannten "Kann-Kindern" und sonstigen vorzeitigen Einschulungen unterschieden.
- Hessen differenziert bei der Einschulung zwischen Kindern, die vor und solchen, die nach dem 31.12. das sechste Lebensjahr vollenden.
Nachfolgend wird die Rechtslage in Hessen dargestellt:
Vorzeitige Einschulung in Hessen - normative Regelung in § 58 Schulgesetz Hessen, § 9 VOBGM:
§ 58 Schulgesetz Hessen - Beginn der Vollzeitschulpflicht
(1) ...Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt mit der Einschulung. Bei Kindern, die nach dem 31.Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden.
Und ergänzend:
§ 9 VOBGM Schulpflicht, Schulaufnahme
...(6) ...Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können nach § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes des Kindes und des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme. Bei Kindern, die nach dem 31.Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch eine Schulpsychologin oder einen Schulpsychologen abhängig gemacht werden. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.
vorzeitige Einschulung in Hessen - Praxis:
Die Voraussetzungen sind hiernach je nach Geburtsdatum zweigeteilt:
- Für Kinder, die vor dem 31.12. das sechste Lebensjahr vollenden wird zur Unterstützung der Frage einer körperlichen, geistigen und seelischen Reife ein schulärztliches Gutachten hinzugezogen.
- Bei Kindern, die nach dem 31.12. das sechste Lebensjahr vollenden erfolgt eine zusätzliche Überprüfung durch einen Schulpsychologen.
Für eine vorzeitige Einschulung in Hessen ist hiernach (wie auch in anderen Bundesländern mit teils geringfügig abweichendem Wortlaut) jedenfalls relevant, daß das Kind die für die Einschulung notwendige geistige und körperliche Reife besitzt.
Entscheidungen hierüber trifft grundsätzlich die Schule. Die Hinzuziehung eines schulärztlichen oder schulpsychologischen Gutachtens darf nicht dazu führen, daß die Entscheidung über die Schulreife alleine von den Ergebnissen solcher Untersuchungen abhängig gemacht wird.
Meist werden vorzeitige Einschulungen von den Schulen großzügig behandelt. Allerdings gibt es Konstellationen, bei denen die vorzeitige Einschulung ohne nachvollziehbaren Grund verwehrt wird, was insbesondere schon unter dem Aspekt äußerst fraglich erscheint, als Kinder mit Geburtstag bis zum 31.12. in vielen anderen Bundesländern ohnehin eingeschult würden.
Für weitergehende Fragen, eine konkrete Erstberatung zur vorzeitigen Einschulung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
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